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Standesrecht
Liebe Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Liebe Ärzte. Standesgenossen! Ein PR- Berater arbeitet genauso wie ihr. Wie eine Sozietät. Mit einen Netzwerk von Spezialisten. Werbung ist nicht erlaubt, aus standesrechtlichen Gründen, sagt ihr schmallippig. Richtig, und ich wäre ein Dilettant in meiner Branche, wenn ich das Gegenteil behaupten würde.
Aber wir reden hier nicht von Werbung. Sondern von Public Relations. PR. Davon steht nichts im Standesrecht. Und mal ehrlich, eine schnöde Anzeige nach dem Motto: „Wir sind spezialisiert auf Arbeits-, Erb- und Sexual- , Verzeihung, Familienrecht , die mittlerweile erlaubt ist, kostet viel Geld, wenn man eine gewisse Wirkung erreichen will. Aber wenig Gehirnschmalz.
Von PR steht im Standesrecht nichts. Also nichts wie rein in die Öffentlichkeit. Natürlich nicht so wie der Schönheitschirurg von Tatjana Gsell, der die gewöhnungsbedürftigen Produkte seiner Arbeit permanent in der Boulevardpresse darstellt, und, um forschen, jungdynamischen Rechtsanwälten den Wind aus den Segeln zu nehmen, natürlich nicht mit permanenten Einstweiligen Verfügungen gegen einen PR – Profi, die dann in der Presse verkündet werden.
In Amerika wissen Anwälte die ganze Maschinerie der Public Relations zu nutzen. Sie unterstützen die Schwachen, entscheiden Präsidentschaftswahlen. Ich habe bislang in Deutschland bislang wenig Anwälte erlebt, die sich derart profiliert haben. Will damit sagen, wo bleiben Ärzte, Steuerberater, Anwälte, um endlich mal die Ratgeberseiten der regionalen Tageszeitungen ordentlich zu füllen? Mutter oder Oma schneiden den Artikel garantiert aus, um diesen den näheren, zumeist jüngeren Anverwandten weiterzureichen. Kurzum, man wird gelesen.
Immer noch besser, als sich mit einer Anzeige neben dem örtlichen Beerdigunginstitut zu präsentieren.
